AGB
VERTRAGSGEGENSTAND
Der Social Walk- Service der Wuffi on tour- crew (Kamila Goetz) umfasst das Ausführen von Hunden im vertraglich vereinbarten Umfang, d. h. 1 Stunde Social Walk in Gruppen in naturnaher Umgebung, sowie Abhol- und Bringservice. Hierzu wird aus 3 Modellen die passende Ausführroutine vom Hundehalter gewählt. Weitere Einzelheiten der Ausführung werden individuell mit dem Hundehalter vereinbart. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Ausführvertrags. Der Hundehalter erklärt sich mit Abschluss des Ausführvertrags mit der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich einverstanden.
LAUFZEIT, LEISTUNGSUMFANG UND KÜNDIGUNG
• Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung des Ausführauftrags für Hunde und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Mindestlaufzeit beträgt bei Abschluss eines Abonnements 6 Monate. Ohne Kündigung verlängert sich das Abo um sechs weitere Monate. Eine Kündigung muss vier Wochen vor Ablauf des Abonnements erfolgen.
• Unbeschadet davon bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung.
• Die Kündigung unterliegt den gesetzlichen Vorgaben und bedarf der Schriftform.
• Die Vergütung und Zahlungsweise werden im Ausführvertrag vereinbart.
• Abonnements sind nicht übertragbar und Resttage nicht auszahlbar.
• Es erfolgt keine Rückerstattung bei Krankheit und Urlaub des Halters und Hundes. Bei Abonnements verschieben sich die Social Walk- Termine um den jeweiligen Zeitraum.
• Ein rechtzeitig abgesagter und bezahlter Social Walk- Termin kann nachgeholt werden, die Terminierung erfolgt nach Absprache.
• Einzeln dazu gebuchte Sonderwalks oder Tierarztbesuche werden separat abgerechnet. VERTRAGSINHALT
• Die Ausführung umfasst den Social Walk mit dem Hund zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden in der Gruppe morgens, mittags oder/ und abends.
• Die Betreuung beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes durch die Wuffi on tour-crew. Nach Absprache entweder zuhause oder an einem vorher vereinbarten Ort zu einer vereinbarten Zeit.
• Bei Gruppenspaziergängen obliegt es der Wuffi on tour- crew darüber zu entscheiden, ob der Hund in der Gruppe mitlaufen kann oder einzeln zu führen ist.
• Der Hund wird von der Wuffi on tour- crew unter Beachtung der geltenden Tierschutzbestimmungen ausgeführt.
HAFTUNG
• Der Hundehalter bleibt auch während der Zeit der AusführungTierhalter und/ oder Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Der Hundehalter wird vor dem Start beim Wuffi on tour- social walk service darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr durch die Wuffi on tour- crew ausgeführt wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen dort befindlichen Hunde bzw. auf etwaige Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und möglichen Verletzungsfolgen. Die Wuffi on tour- crew haftet nicht für die Verletzungen des Hundes, die u.a. durch z. B. Freilauf, Schleppleine, Naturgegebenheiten erfolgen können. Dem Hundehalter sind die Risiken der Gruppenhaltung bewusst.
• Der Hundehalter ist verpflichtet, eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Hund nachzuweisen.
• Wuffi on tour- social walk service vertr. durch Kamila Goetz verpflichtet sich zu einer Tiersitter- Haftpflichtversicherung (hier: ARAG Versicherungen).
• Der Hundehalter wird über den Transport, den Walk und Haftung bei der Wuffi on tour- crew durch das Beratungsgespräch eingehend informiert. Dem Hundehalter ist bekannt, dass sein Hund in Gruppenhaltung betreut wird und es vorkommen kann, dass Auseinandersetzungen stattfinden können.
• Die Wuffi on tour- crew haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Hundeleinen, Halsbändern, Hundemarken und ähnlichen persönlichen Gegenständen.
• Der Hundehalter ist sich bewusst, dass die Hunde teilweise unangeleint in öffentlichen Hundefreilaufgebieten ausgeführt werden können.
• Die Wuffi on tour- crew übernimmt keine Haftung für Entlaufen, Verletzungen oder den Tod des Hundes, es sei denn, ihm kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
• Der Hundehalter bestätigt, dass der Hund in seinem Eigentum steht und er uneingeschränkt über ihn verfügen kann.
• Der Hund ist gechipt und entsprechend registriert und ist ordnungsgemäß steuerlich angemeldet.
• Nur Hunde, die frei von ansteckenden Krankheiten sind und außerdem präventiv gegen Parasitenbefall geschützt sind, dürfen an den Social Walks teilnehmen.
• Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose. Der Hundehalter verpflichtet sich ebenfalls, Änderungen im Gesundheitszustand des Hundes sofort mitzuteilen, insbesondere im Fall einer ansteckenden Krankheit. Die Wuffi on tour- crew behält sich vor, einen offensichtlich kranken Hund nicht auf einen Social Walk mitzunehmen.
• Über eventuelle chronische Krankheiten, andere gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden (z.B. Schnappen, Beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit), sowie behördliche Auflagen ist die Wuffi on tour- crew rechtzeitig vor dem Beginn des Social Walks durch den Halter zu informieren. Der Kunde trägt Sorge dafür, auch ohne die besondere Aufforderung durch die Wuffi on tour- crew, dass die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen (z. B. Impfpass, Nachweis über Tierhalterhaftpflichtversicherung, Medikamentenliste), sowie Materialien (z. B.: an den Hund angepasstes und funktionstüchtiges Hundegeschirr, Wintermäntel, Kurzleine, gutsitzender Maulkorb) usw., vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sorgt der Kunde unaufgefordert für deren Aktualisierung. Die Wuffi on tour- crew darf, außer soweit die Wuffi on tour- crew Gegenteiliges erkennen kann oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Materialien ausgehen.
• Sollte sich der zu betreuender Hund während des Social Walks mit der Wuffi on tour- crew verletzen oder erkranken, so wird er ordnungsgemäß versorgt. Hält die Wuffi on tour- crew eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, ist die Wuffi on tour-crew bevollmächtigt, das Tier im Auftrag des Hundehalters bei einem Tierarzt vorzustellen. Der Hundehalter verpflichtet sich, alle dadurch entstehenden tierärztlichen Kosten und medikamentösen Behandlungen – eingeschlossen Transport und Nebenkosten – zu tragen und die Wuffi on tour- crew von den Ansprüchen Dritter freizuhalten.
• Die Wuffi on tour- crew verpflichtet sich im Falle, dass bei dem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund erhebliche Eingewöhnungsschwierigkeiten zeigt, die das Normalmaß übersteigen, unverzüglich den Hundehalter zu informieren. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Wuffi on tour- crew ihn oder einen Vertreter jederzeit erreichen kann. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
• Eine Absage eines nicht Abonnement gebundenen Social Walks hat mindestens 24 Stunden vor Beginn des Social Walks zu erfolgen.
• Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist eine Ausfallvergütung in Höhe des ursprünglichen Preises fällig, da keine Neubelegung vorgenommen werden konnte.
• Bei Social Walks im Abonnement- Modell erfolgt keine Rückerstattung, sondern nur bei rechtzeitiger Ankündigung- mindestens 24 Stunden im Voraus, ein Nachholen der/des abgesagten Termine/Termins.
HÖHERE GEWALT & LEISTUNGSHINDERNISSE
Höhere Gewalt liegt vor, wenn die Leistung aufgrund von Ereignissen, Handlungen oder Unterlassungen gestört oder unmöglich gemacht wird, die jenseits der Einflussmöglichkeiten der Wuffi on tour- crew liegt. Als Höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Epidemien, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Terrorismus und Sabotage. Die Leistungspflicht kann nicht erbracht werden in Folge eigener Quarantäne oder staatlichen Auflagen, durch Wetterbedingungen wie schweres Gewitter, Glatteis etc., oder Ausfall des Firmenautos durch Reparaturen im Falle eines Autounfalls oder Beschädigung. Der Hundehalter wird in einem solchen Fall schnellstmöglich informiert.
DATENSCHUTZ
Die Angaben vom Hundehalter werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben (ausgenommen Rechnungsstelle bzw. Steuerberater). Die Wuffi on tour- crew verweist auf die Datenschutzerklärung, die auf der Webseite www.wuffiontour.de einsehbar ist.
SONSTIGES
Die Wuffi on tour- crew entscheidet individuell, ob läufige Hündinnen, unkastrierte Rüden oder unkastrierte Hündinnen am Social Walk teilnehmen dürfen. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Betreuung geben und dieses der Wuffi on tour- crew verschweigen, wird für die womöglich auftretenden Folgen, wie etwa Deckung der Hündin, keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters. Dem Hundehalter ist bekannt, dass die Wuffi on tour- crew Fotografien und/oder Videos von den Tieren anfertigt und diese gegebenenfalls veröffentlicht und zu Werbezwecken nutzt- ausdrücklich jedoch insbesondere dem Halter zur Verfügung stellt aufgrund von Transparenz.
Ein erfahrenerer Begleithund kann bei den social walks als Unterstützung dabei sein.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Sonstige Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Firmensitz von Wuffi on tour- social walk service in Delmenhorst.
Stand: 01.01.2026
